Was passiert mit meinem Kind nach meinem Tod? Kann ich ihm überhaupt etwas vererben?
Ist ein Kind mit Behinderung dauerhaft auf Hilfe angewiesen, sollten die Eltern testamentarisch eine gute Vorsorge für ihre Kinder treffen. Das sogenannte „Behindertentestament“ soll sicherstellen, dass ein Kind mit Behinderung wirksam und zu seinem Nutzen erben kann, ohne dass das Erbe in kurzer Zeit für die Kosten benötigter Unterstützungsleistungen aufgebraucht wird.
Der Rechtsanwalt und Notar Wilko Wiesner wird in einem Vortrag über die testamentarischen Ausgestaltungsmöglichkeiten informieren. Während der Veranstaltung erhalten Sie Hinweise, wie im Spannungsfeld von Erb- und Sozialrecht konkrete Regelungen zugunsten des betroffenen Menschen mit Behinderung gefunden werden können.
Referent:
Wilko Wiesner, Rechtsanwalt und Notar
Datum:
28.4.2022
Uhrzeit:
17.00 Uhr
Anmeldung:
Wenn Sie weitergehende Informationen benötigen, wenden Sie sich gerne an:
Mesut Can und Annemarie Held
Tel: 0521 6 02 02
E-Mail:cafe3b@t-online.de