Fotocollage aus Bildern von: Veranstaltung Fachtag PB, Wanderausstellung PB, Sprecher einer Diskussion, Titelseiten der KSL-Konkret #1, Leichte Sprache Version der Broschüre

 

Das Persönliche Budget – Mehr als Geld.

 

Kennen Sie schon das Persönliche Budget? Möchten Sie mehr darüber erfahren? Hier finden Sie
viele Informationen zum Persönlichen Budget. Schauen Sie doch auch mal auf unserem
Instagram-Kanal vorbei, auch dort finden Sie kurze Videos und Infos zum Budget.

Das Persönliche Budget (PB) ist das  Instrument für mehr Selbstbestimmung für Menschen mit
Behinderungen. Die KSL.NRW setzen sich intensiv dafür ein, dass das Persönliche Budget einen
gleichberechtigten Stellenwert neben der Dienst- und Sachleistung erhält.

Wir sind mit unserem Anliegen nicht allein: Viele Akteure wie EUTB und Landschaftsverbände
unterstützen uns dabei. Wenn Sie Interesse am Persönlichen Budget haben, weitere Informationen
darüber benötigen, über Ihre Erfahrungen berichten oder bei unseren Aktionen mitwirken möchten:
Kontaktieren Sie uns!

Die KSL.NRW bieten Informationen und organisieren Veranstaltungen zum Persönlichen Budget:

  • GEDRUCKT: Die KSL-NRW haben den ersten Band der KSL-Schriftenreihe dem Persönlichen
    Budget gewidmet. In der Broschüre finden Sie umfangreiche Informationen zum Budget.
     
  • BEBILDERT: Die KSL-Wanderausstellung zum Persönlichem Budget war bereits an 46
    Ausstellungsorten zu sehen. Wir würden uns freuen, wenn die Ausstellung auch jetzt wieder
    an verschiedenen Orten in NRW zu sehen sein könnte. Vielleicht in Ihrem Rathausfoyer,
    Ihrer Bücherei oder Ihren Vereinsräumlichkeiten?
    Detaillierte Informationen zur Ausstellung finden Sie hier.
     
  • VERFILMT: Der Begleitfilm zur Wanderausstellung mit Interviews steht hier zum Download bereit.
    Die DVD können Sie hier bestellen: info@ksl-nrw.de. Telefonisch erreichen Sie uns
    unter: 0209-95 6600 30.
     
  • LIVE VOR ORT: Die Mitarbeitenden der KSL.NRW halten Vorträge zum Persönlichen Budget,
    bieten Raum für Stammtische (z. B. für Assistenzgebende) und organisieren Veranstaltungen
    zum PB. Wenn Sie eine Referentin oder einen Referenten zum PB suchen, am Stammtisch
    teilnehmen oder eine Veranstaltung zum PB organisieren möchten, wenden Sie sich bitte an
    das KSL in Ihrem Regierungsbezirk oder an die Koordinierungsstelle der KSL.
     
  • IM REGIONALEN DIALOG: Damit die Beantragung und die Umsetzung des Persönlichen
    Budgets in NRW für alle beteiligten Akteure einfacher und schneller gestaltet wird, organisieren
    wir bereits im vierten Jahr regionale Praxisdialoge. Diese finden unter Beteiligung von
    Landschaftsverbänden, Kreisverwaltungen, Beratungsstellen und Budgetnutzenden statt. 

 

 

 

 

 

 

Leichte Sprache Bild einer Beratungssituation

 

Sie brauchen eine Beratung zum Persönlichen Budget?

Wir haben für Sie eine aktuelle Liste mit den Beratungsangeboten in Nordrhein-Westfalen zusammengestellt:

Liste der Beratungsangebote in NRW
Hier finden Sie den Download.

Sie haben Fragen oder Anregungen zu den aufgeführten Beratungsangeboten oder wollen Ihr Angebot hinzufügen?
Melden Sie sich gerne unter: info@ksl-nrw.de oder telefonisch unter 0209 956600-30

Wir bemühen uns die Liste regelmäßig zu aktualisieren. Falls Ihnen Fehler auffallen, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung.

 

 

 

 

Das Persönliche Budget in aller Kürze

Mit der Einführung des „Persönlichen Budgets“ (PB) am 01.07.2001 wurde eine wichtige Wahlmöglichkeit für Menschen mit Behinderungen geschaffen. Anstelle der üblichen Dienst- und Sachleistungen können sie ein Persönliches Budget für ihre Teilhabeleistungen wählen. Menschen mit Behinderung erhalten den für ihre Teilhabeleistungen notwendigen Geldbetrag und entscheiden selbstbestimmt welche Hilfe, wann, wo und von wem geleistet werden soll.
Seit dem 01.01.2008 besteht ein Rechtsanspruch auf Leistungen in Form des Persönlichen Budgets.
Detaillierte Informationen und praktische Hinweise finden Sie in unserer Broschüre.

 

„Das Instrument des Persönlichen Budgets soll mit Hilfe vereinfachter Verfahren und qualifizierter Beratung weiterverbreitet werden.“

(Koalitionsvertrag für NRW 2017-2022, S. 102)